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Vertrauensschutz im Umsatzsteuerrecht: Wann Sie als Unternehmer auf Ihre Nachweise vertrauen dürfen

Im Geschäftsalltag vertrauen Sie als Unternehmer darauf, dass Ihnen zugestellte Dokumente inhaltlich richtig sind, etwa Eingangsrechnungen. Doch dieses Vertrauen ist begrenzt, denn das Umsatzsteuerrecht gewährt nur in eng umrissenen Fällen einen echten Vertrauensschutz. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wann und unter welchen Voraussetzungen Sie sich darauf berufen können, insbesondere bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, im Reverse-Charge-Verfahren und bei der Differenzbesteuerung.

Jörg Wilde

14.11.2025 · 8 Min Lesezeit

Dieses Grundprinzip des Vertrauensschutzes müssen Sie kennen

Das Umsatzsteuerrecht kennt keinen allgemeinen Gutglaubensschutz. Vertrauen genießen Sie als Unternehmer nur, wenn das Gesetz oder die Rechtsprechung dies ausdrücklich vorsieht. Maßgeblich ist der Gedanke, dass Sie zwar nicht für jedes Fehlverhalten Dritter einstehen sollen, aber selbst alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen müssen, um den ordnungsgemäßen Umsatzsteuerstatus ihrer Geschäfte zu sichern.

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