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Verstößt die Höhe der festgesetzten Säumniszuschläge gegen die Verfassung? Diese kritische Frage hat der BFH jetzt beantwortet!

Entrichten Sie nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages die Steuerforderung, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des auf volle 50 € abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten. Es kommen jedoch immer wieder Zweifel auf, ob diese Höhe tatsächlich verfassungskonform ist. Der BFH hat dazu eine eindeutige Entscheidung getroffen (Urteil vom 19.2.2025, Az. XI R 18/23).

Timm Haase

08.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Vergleich mit Nachzahlungszinsen

Bereits im Jahr 2021 hat das Bundesverfassungsgericht den Zinssatz von 6 % für Nachzahlungszinsen für verfassungswidrig erklärt. Zu unterschiedlich waren das Zinsniveau am Markt und der damals gesetzlich fixierte Zinssatz. Es liegt auf der Hand, dass auch Zweifel an den unverändert hohen Säumniszuschlägen laut werden, die für verspätete Steuerzahlungen fällig werden.

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