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Verkaufen Sie Gutscheine oder Gutscheincodes? Dann sollten Sie dieses aktuelle BFH-Urteil unbedingt beachten!

Gutscheine erfreuen sich ungebrochen großer Beliebtheit. Kein Wunder, dienen sie doch als „Allzweckwaffe“ für Geburtstage oder für die zusätzliche Entlohnung von Mitarbeitern. Der Zweck steht allerdings aus umsatzsteuerlicher Sicht nicht im Mittelpunkt. Das zeigt eine Entscheidung des BFH vom 25.6.2025 (Az. XI R 14/24, XI R 21/21, veröffentlicht am 30.10.2025), die ich für Sie ausgewertet habe.

Timm Haase

27.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Diese Unterscheidung müssen Sie kennen

§ 3 Abs. 13 bis 15 UStG enthält die umsatzsteuerlichen Regelungen rund um die Ausgabe und Übertragung von sogenannten Ein- bzw. Mehrzweck-Gutscheinen. Demnach gilt:

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