Grundsätzlich gilt, dass eine Lieferung oder Leistung nach dem Entgelt – also dem Wert der Gegenleistung zu bemessen ist. Dabei gilt: Die Bemessungsgrundlage ist immer ein Netto-Wert ohne USt!
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Vergünstigte Abgabe von Waren oder Dienstleistungen: Wie Sie die richtige USt-Grundlage ermitteln
Nicht immer geben Sie Dienstleistungen oder Waren zu den Konditionen Ihrer Preisliste an Kunden weiter. Handelt es sich um Geschäftsfreunde, geben Sie aus unternehmerischen Gründen Rabatte oder überlassen einem guten Freund oder Familienangehörigen Ihre Leistung/Ware zu einem deutlich niedrigeren Entgelt als üblich. Insbesondere bei Lieferungen und Leistungen an nahestehende Personen, Gesellschafter oder auch Personal müssen Sie ein besonderes Augenmerk auf die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuerberechnung haben. Bei Außenprüfungen beanstandet das Finanzamt häufig den Ansatz einer zu niedrigen Bemessungsgrundlage für Leistungen an nahestehende Personen. Anhand der folgenden Erläuterungen und Übersichten können Sie sichergehen, dass Sie die richtigen Werte ermitteln.