Die Umsatzsteuersonderprüfung ist eine spezielle Form der Außenprüfung durch das Finanzamt. Dabei konzentriert sich der Prüfer ausschließlich auf umsatzsteuerliche Sachverhalte in der Buchführung. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass andere ertragssteuerliche oder lohnsteuerliche Sachverhalte nicht Thema der Prüfung sein dürfen. Der Prüfer hat zu Bereichen, die beispielsweise nur die Lohnversteuerung beim Arbeitnehmer betreffen, keinen Anspruch auf Auskünfte und weitere Daten. Der Prüfungsumfang betrifft also nur eine Steuerart. Zudem beschäftigt sich die Prüfung meistens auch mit einem kürzeren, aktuellerem Zeitraum.
Stellt die Umsatzsteuervoranmeldungsstelle im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Voranmeldungen Ungereimtheiten fest oder weist das Programm maschinell auf auffällige Werte hin, plant ein Prüfer bereits kurz nach Eingang der Voranmeldung möglicherweise eine Prüfung bei Ihnen – mit Fokus auf diesen einen zurückliegenden Voranmeldungszeitraum.