Tax-News

Umsatzsteuerbefreiung für Haarwurzeltransplantationen bei Haarausfall (Alopezie)

Ärztliche Leistungen sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Trifft das aber auch auf eine Haartransplantation zu, die von einem Arzt durchgeführt wird? Der BFH hat hierzu eine klare Meinung und mit Urteil vom 25.9.2024 (Az. XI R 17/21, veröffentlicht am 05.12.2024) entschieden, dass die Haarwurzeltransplantation umsatzsteuerfrei erfolgen kann, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Markus Kahr

22.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Facharzt für Chirurgie führt Transplantationen durch

Der Urteilsfall betrifft einen niedergelassenen Facharzt für Chirurgie. Er betreibt eine Praxis, die sich auf die Behandlung von Haarausfall spezialisiert hat. Seine ärztliche Tätigkeit besteht darin, die Patienten zunächst dahingehend zu untersuchen, welche Erscheinungsform des Haarausfalls vorliegt. Bei androgenetischer, hereditärer und vernarbender Alopezie beiderlei Geschlechts nimmt er anschließend Transplantationen Patienten eigener Haarwurzeln vor.

90 % umsatzsteuerfreie Umsätze machte der Fiskus nicht mit

90 % seiner Umsätze behandelte er als umsatzsteuerfreie Leistungen. Dies sah der Betriebsprüfer anders. Nach seiner Auffassung seien die Haarverpflanzungen nur insoweit steuerfrei, als sie auf Patienten mit sogenannter narbiger Alopezie entfielen. Hierzu haben die BFH-Richter wie folgt entschieden:

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