Arbeitshilfe

Übersicht: Systematik der Steuerbefreiungen nach § 4 UStG für Sie einfach erklärt

Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG führen dazu, dass Sie für bestimmte Umsätze keine Umsatzsteuer berechnen dürfen. Das klingt zunächst vorteilhaft, hat aber eine klare Kehrseite: Für diese Umsätze ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich ausgeschlossen. Sie müssen daher genau prüfen, ob eine Steuerbefreiung greift, da sich dies unmittelbar auf Ihre Kalkulation und Ihre tatsächliche Steuerbelastung auswirkt.

Jörg Wilde

18.05.2026 · 1 Min Lesezeit