Arbeitshilfe
Übersicht: Systematik der Steuerbefreiungen nach § 4 UStG für Sie einfach erklärt
Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG führen dazu, dass Sie für bestimmte Umsätze keine Umsatzsteuer berechnen
dürfen. Das klingt zunächst vorteilhaft, hat aber eine klare Kehrseite: Für diese Umsätze ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich ausgeschlossen. Sie müssen daher genau prüfen, ob eine Steuerbefreiung greift, da sich dies
unmittelbar auf Ihre Kalkulation und Ihre tatsächliche Steuerbelastung auswirkt.