Grundgedanke – bei B2B gilt das Empfängersitzprinzip
Versenden Sie Waren mit einem Speditionsunternehmen oder beauftragen Sie einen Spediteur mit der Abholung Ihres Einkaufes, müssen Sie nicht nur den Ver- oder Einkauf in der Buchhaltung berücksichtigen, sondern auch die Speditionskosten richtig buchen. Das ist mitunter gar nicht immer so leicht, denn abhängig von verschiedenen Szenarien wie Leistungsort, Unternehmenssitz oder Art des Transportes können sich umsatzsteuerlich andere Konsequenzen ergeben. Anhand der folgenden Praxisfälle stelle ich Ihnen die verschiedenen Auswirkungen vor und warum es auch für Sie als Leistungsempfänger wichtig ist, diese korrekt zu beurteilen.