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Transportkosten für Spediteur aus Drittland oder der EU: Wann §13b-Steuer für das deutsche Unternehmen anfällt

Gerade in Grenzregionen oder wenn Sie Kunden im In- und Ausland haben, versenden Sie viele Produkte wohl auch in andere Länder. In diesen Fällen arbeiten Sie möglicherweise auch mit ausländischen Speditionen zusammen. Je nach Konstellation – ob EU oder Drittland – müssen Sie und der Spediteur genau prüfen, ob für die Leistungen Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist oder ob Sie als Leistungsempfänger die Steuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens schulden. Hier kommt es häufiger zu Verwechslungen als gedacht. Ich zeige Ihnen anhand verschiedener Praxisbeispiele, wann Sie welche steuerliche Konsequenz für die richtige Buchung der Transportkosten ziehen müssen.

Ann-Christin Hütte

10.08.2026 · 8 Min Lesezeit

Grundgedanke – bei B2B gilt das Empfängersitzprinzip

Versenden Sie Waren mit einem Speditionsunternehmen oder beauftragen Sie einen Spediteur mit der Abholung Ihres Einkaufes, müssen Sie nicht nur den Ver- oder Einkauf in der Buchhaltung berücksichtigen, sondern auch die Speditionskosten richtig buchen. Das ist mitunter gar nicht immer so leicht, denn abhängig von verschiedenen Szenarien wie Leistungsort, Unternehmenssitz oder Art des Transportes können sich umsatzsteuerlich andere Konsequenzen ergeben. Anhand der folgenden Praxisfälle stelle ich Ihnen die verschiedenen Auswirkungen vor und warum es auch für Sie als Leistungsempfänger wichtig ist, diese korrekt zu beurteilen.

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