Tax-News

Tipp 2: Nutzen Sie die verbindliche Auskunft für mehr Rechtssicherheit

Zwar regeln Gesetze und Vorschriften vieles, jedoch ergeben sich im Alltag auch Einzelsachverhalte, für die keine allgemein gültige steuerliche Handhabe ersichtlich ist. Für diese Sachverhalte kann eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt sinnvoll sein – insbesondere, wenn es um hohe Beträge geht.

Ann-Christin Hütte

19.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Bitten Sie das Finanzamt, einen bestimmen Sachverhalt steuerlich durch verbindliche Auskunft zu beurteilen, gilt: Erteilt das Finanzamt Ihnen diese, sind Sie beide an die steuerliche Würdigung gebunden und haben Planungssicherheit – auch bei späterer Außenprüfung. Dies gilt natürlich nur, insoweit die von Ihnen geschilderte Ausgangssituation tatsächlich vorliegt. Die verbindliche Auskunft ist an einige Voraussetzungen geknüpft und Ihr Antrag muss korrekt erfolgen. Hierzu können Sie die folgenden Checklisten verwenden. Achtung: Eine verbindliche Auskunft ist gebührenpflichtig. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert Ihrer Anfrage – je höher also die steuerliche Auswirkung ist, desto höher die Kosten. Kann das Finanzamt den Gegenstandswert nicht ermitteln, werden Ihnen 50 € je angefangener ½ Stunde berechnet. Gegen den Gebührenbescheid können Sie Einspruch einlegen, wenn Sie die festgesetzten Beträge als fehlerhaft ansehen.

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