Hintergrund der Pläne seien festgestellte erhebliche Belastungsverschiebungen zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken. Aus diesem Grund sollen sowohl an den spezifischen Steuermesszahlen als auch an den Hebesätzen Änderungen vorgenommen werden.
Eine Einführung der geplanten Anpassungen ist allerdings nicht sofort möglich. Ab 2026 könnten unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke durch die Kommunen eingeführt werden. Neue Steuermesszahlen könne es aus technischen Gründen frühestens ab 2027 geben. Voraussetzung ist jedoch, dass der Thüringer Landtag dem Vorhaben zustimmt.