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Stoppen Sie die Auszahlung des Auslagenersatzes an Ihre Mitarbeiter für selbst getragene Stromkosten sofort!
Bisher hatten Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern für selbst getragene Stromkosten für das Aufladen von elektrischen oder hybriden Dienst-Pkw einen Pauschbetrag zu zahlen. Diese Möglichkeit wurde zum Jahresende 2025 plötzlich aufgehoben. Die Bundessteuerberaterkammer wendet sich mit einem Schreiben vom 3.2.2026 an die Bundesregierung und fordert, die bisherige Regelung weiterlaufen zu lassen. Doch bis es soweit ist, müssen Sie handeln! Und zwar schnell.
Markus Kahr
09.03.2026
·
2 Min Lesezeit
Auslagenersatz von 15 bis 70 € wurde gestrichen
Bisher konnten Sie Ihren Mitarbeitern für die von ihnen selbst getragenen Stromkosten für das elektrische Aufladen eines Dienst-Pkws einen Auslagenersatz steuerfrei erstatten. Zur Vereinfachung des Auslagenersatzes wurden darin für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2030 monatliche Pauschalen zwischen 15 und 70 € festgelegt. Die Höhe des Auslagenersatzes hing davon ab, ob es sich bei dem Dienst-Pkw um ein Elektro- oder ein Hybridelektrofahrzeug handelte und ob eine zusätzliche Lademöglichkeit bei Ihnen als Arbeitgeber bestand oder nicht.
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