Spenden Sie als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft (z. B. als GbR), gilt ertragsteuerlich grundsätzlich, dass die Spenden nicht als Betriebsausgaben absetzbar sind. Denn die Spenden stehen nach § 4 Abs. 4 EstG in Verbindung mit § 12 Nr. 1 EstG nicht in einem betrieblichen Zusammenhang, sondern eher in einem persönlichen Interesse des Unternehmers. Deshalb müssen Sie Spenden in diesen Fällen als Entnahme buchen.
Artikel
Spenden und Zuwendungen aus Ihrem Unternehmen umsatzsteuerlich richtig behandeln und buchen: So geht’s
Flutkatastrophe, Krieg, aber auch Bedürftigkeit und soziale Armut im Inland: Egal ob Geld- oder Warenspenden – in Deutschland spenden Privatpersonen, aber auch Unternehmen viel, um Hilfsbedürftige zu unterstützten. Der Staat will Ihre Spendenbereitschaft belohnen und dementsprechend gibt es steuerliche Vorteile. Dabei müssen Sie allerdings bei Spenden nicht nur zwischen der Spendenart, sondern auch der Ertrags- und Umsatzsteuer unterscheiden. Zudem existieren auch noch die freiwilligen Weitergaben außerhalb von Spenden – solche Zuwendungen, die Sie aufgrund Ihrer Geschäftsbeziehungen an andere Geschäftsfreunde tätigen. Wie Sie Ihre Spenden und Zuwendungen in Ihrer Buchführung richtig behandeln, erfahren Sie im Folgenden.