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Sommerzeit ist Urlaubszeit: Was Sie bei Ihren Minijobbern dabei unbedingt beachten müssen

In vielen Betrieben ist der Einsatz von Minijobbern weit verbreitet. Insbesondere im Handel und in der Gastronomie helfen Mitarbeiter Ihren Arbeitgebern dabei, den anfallenden Arbeitsaufwand flexibel abdecken zu können. Doch wer arbeitet, der hat auch Anspruch auf Erholung. Gerade bei Minijobbern kommt es in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen. Ich fasse für Sie zusammen, was Sie zum Thema Urlaub wissen müssen.

Timm Haase

08.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Besteht ein Anspruch auf Urlaub?

Minijobber haben – genau wie Ihre Vollzeit-Angestellten – Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht einen gesetzlichen Mindesturlaub in Abhängigkeit von den wöchentlichen Arbeitstagen vor. In § 3 BUrlG werden 24 Urlaubstage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche genannt. Daraus leitet sich der folgende Mindesturlaub für weniger Arbeitstage je Woche ab:

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