Gerichtsurteil

So wehren Sie sich bei Erstattungsfällen erfolgreich gegen einen Verspätungszuschlag

Immer dann, wenn Sie Ihren steuerlichen Abgabefristen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, droht Ihnen die Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Der Fiskus zeigt sich aber auch in den Fällen unnachgiebig, in denen Sie eine Steuerrückzahlung erhalten. Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass es so nicht geht (vgl. Urteil vom 14.6.2024, Az. 4 K 2351/23, veröffentlicht am 15.8.2024).

Markus Kahr

23.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Die Einkommensteuererklärung wurde 7 Monate verspätet vorgelegt

Die Einkommensteuererklärung 2020 übermittelte ein Steuerzahler am 29.3.2023. Die Abgabefrist für diese endete jedoch bereits am 31.8.2022. Daraufhin setzte das Finanzamt einen Verspätungszuschlag in Höhe von 175 € fest. Die Abrechnung des Finanzamts führte zu folgender Erstattung:

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