So legen Sie den Anscheinsbeweis in der Praxis aus
Vereinfacht ausgedrückt unterstellen die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte, dass ein Firmenwagen, der Ihnen oder Ihren Mitarbeitern zur Verfügung steht, auch privat genutzt wird. Allein Ihre Einlassung, dass Sie Ihren Firmenwagen nicht privat nutzen, reicht als Beweis nicht aus. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung wird ein Firmenwagen auch immer dann privat genutzt, wenn dies möglich ist. Hiervon gibt es aber Ausnahmen, die Sie konkret nachweisen müssen.