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So profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter seit dem 1.7.2026 von der Neuregelung bei der Rentenversicherung für Mini-Jobber
Seit dem 1.7.2026 haben Minijobber erstmals die Möglichkeit, zur Rentenversicherungspflicht zurückzukehren. Damit erwerben sie Ansprüche für die Rente sowie die volle Anrechnung der Beschäftigungszeit als Wartezeitmonate. Als Steuerverantwortlicher sind Sie in vielen Unternehmen erster Ansprechpartner für Ihre Mitarbeiter. Was Sie hierzu wissen müssen, lesen Sie hier.
Markus Kahr
27.07.2026
·
4 Min Lesezeit
Ihre Mitarbeiter können ihren Renten-versicherungsverzicht rückgängig machen
Noch bevor Ihr Minijobber einen Tag in Ihrem Unternehmen gearbeitet hat, muss er eine wichtige Entscheidung treffen:
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