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So ermitteln Sie die Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag mit dem Segen des BFH

Wollen Sie den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7 g EStG beanspruchen, dürfen Sie die Gewinngrenze von 200.000 € nicht übersteigen. Nach dem BFH-Urteil haben Sie nun Sicherheit, wie Sie die Gewinngrenze ermitteln. Die Richter haben entschieden, dass auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen sind (BFH-Urteil vom 1.10.2025, Az. X R 16, 17/23, veröffentlicht am 19.3.2026).

Markus Kahr

19.04.2026 · 1 Min Lesezeit

BFH klärt die zutreffende Gewinnermittlung für den IAB

Der Urteilsfall betraf den Inhaber eines Betriebs für Garten- und Landschaftsbau. Der Unternehmer ermittelte seinen Gewinn durch Bestandsvergleich nach § 4 (1) EStG. Um seine Steuerlast für das Jahr 2020 zu mindern, bildete er einen IAB. Er ermittelte seinen Gewinn wie folgt:

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