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So erhalten Ihre Mitarbeiter auch bei elektronischen Kassensystemen ihr Trinkgeld steuerfrei

Früher war alles besser? Bevor Sie in der Gastronomie unbar bezahlen konnten, drückten Sie der Bedienung das Trinkgeld in die Hand. Sie steckte den Betrag in die Seitentasche ihres Kellnerportmonees und die Sache war erledigt. Im Zeitalter der elektronischen Kassen, der Einzelaufzeichnungspflicht und Dokumentation der unterschiedlichen Zahlungswege müssen Sie sich im Interesse Ihrer Mitarbeiter Gedanken dazu machen, wie diese an ihr Trinkgeld kommen. Denn sonst haben Ihr Mitarbeiter schneller einen anderen Arbeitgeber, als Sie gucken können.

Markus Kahr

15.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Ausgangsfall: Gutschein konnte nicht als Trinkgeld eingesetzt werden

In meinem Sportverein unterstützen die Mitglieder den Clubgastronomen, indem sie über die Winterzeit Verzehrgutscheine (Wert je Gutschein: 2 €) erwarben, die bis Ende April eingelöst werden konnten. Bei bestem Wetter saß ich neulich auf der Clubterrasse und wollte unsere Rechnung bezahlen. 18 € waren fällig, ich gab der Kellnerin 10 Gutscheine zu je 2 € und sagte, stimmt so. Und dann begann das Problem: Sie gab mir einen Gutschein zurück, da Sie hierfür kein Trinkgeld erhalten können. Es gebe da wohl ein Problem mit der Kasse, der Chef können das nicht abrechnen. Leider hatte ich kein Bargeld dabei, um ihr die 2 € in bar zu geben, aber mein Ehrgeiz war geweckt, das Problem für sie grundsätzlich zu lösen.

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