Der Ausgangsfall: Gutschein konnte nicht als Trinkgeld eingesetzt werden
In meinem Sportverein unterstützen die Mitglieder den Clubgastronomen, indem sie über die Winterzeit Verzehrgutscheine (Wert je Gutschein: 2 €) erwarben, die bis Ende April eingelöst werden konnten. Bei bestem Wetter saß ich neulich auf der Clubterrasse und wollte unsere Rechnung bezahlen. 18 € waren fällig, ich gab der Kellnerin 10 Gutscheine zu je 2 € und sagte, stimmt so. Und dann begann das Problem: Sie gab mir einen Gutschein zurück, da Sie hierfür kein Trinkgeld erhalten können. Es gebe da wohl ein Problem mit der Kasse, der Chef können das nicht abrechnen. Leider hatte ich kein Bargeld dabei, um ihr die 2 € in bar zu geben, aber mein Ehrgeiz war geweckt, das Problem für sie grundsätzlich zu lösen.