Leserfrage

So erfassen Sie Ihre Kfz-Kosten als Aufwand in Ihrer Gewinnermittlung

Frage: Mein Mann ist als Ein-Mann-Firma selbstständig in der Baumpflege tätig und nutzt hauptsächlich einen Bulli. Darüber hinaus haben wir noch ein weiteres Fahrzeug, das er auch für Kundentermine verwendet. Wir fahren den Bulli auch privat für unsere Familie und wenden daher die 1-%-Regelung an. Kann mein Mann für die Fahrten zwischen dem Haus bis zum Kunden auch die Kilometer geltend machen?

Markus Kahr

29.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: Mein Mann ist als Ein-Mann-Firma selbstständig in der Baumpflege tätig und nutzt hauptsächlich einen Bulli. Darüber hinaus haben wir noch ein weiteres Fahrzeug, das er auch für Kundentermine verwendet. Wir fahren den Bulli auch privat für unsere Familie und wenden daher die 1-%-Regelung an. Kann mein Mann für die Fahrten zwischen dem Haus bis zum Kunden auch die Kilometer geltend machen?

Antwort: Nein, Ihr Mann kann die Fahrten zwischen Ihrem Haus und seinen Kunden nicht noch zusätzlich mit einem pauschalen Kilometerbetrag von z. B. 30 Cent als Aufwand erfassen.

Der Grund liegt darin, dass Sie ja schon die gesamten Kosten für den Bulli und für Ihr zweites Fahrzeug als Betriebsausgaben erfassen. Sie haben beide Fahrzeuge dem Betriebsvermögen Ihres Mannes zugeordnet. Mit dem Ansatz der 1-%-Regelung erfassen Sie eine fiktive Einnahme, um Ihre privat veranlassten Kosten nicht als Betriebsausgaben zu erfassen. Sie neutralisieren diesen Aufwand.

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