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So behandeln Sie die Aufwendungen <br>für KI-Software in Ihrer Buchhaltung richtig
Alle sprechen von Künstlicher Intelligenz und den Möglichkeiten, die sich für Unternehmen ergeben. Was aber ist zu beachten, wenn die ersten Eingangsrechnungen hierfür bei Ihnen auf dem Schreibtisch landen? Ob Sie diese Aufwendungen aktivieren, sofort als Betriebsausgabe erfassen oder über mehrere Jahre abschreiben, hängt nämlich vom Erwerb, der Nutzung und der Art des KI-Systems ab. Ich habe Ihnen nachfolgend einmal zusammengefasst, was Sie beachten müssen, damit Sie auch hinsichtlich der Aufwendungen für die KI-Software unangreifbar bleiben.
Dennis Kusel-Stegen
12.12.2025
·
4 Min Lesezeit
Es gilt das handelsrechtliche Vollständigkeitsprinzip
Wenn Sie eine fertige KI-Lösung von einem Drittanbieter kaufen, handelt es sich steuerlich um ein entgeltlich erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut. Nach dem handelsrechtlichen Vollständigkeitsgebot gehört diese Software u. U. in Ihre Bilanz. Bei entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen besteht sowohl handels- als auch steuerrechtlich folglich eine Aktivierungspflicht. Die Anschaffungskosten umfassen dabei nicht nur den Kaufpreis selbst, sondern auch alle direkt zurechenbaren Nebenkosten wie Implementierungs- oder Installationsaufwendungen. Die Aktivierung erfolgt in der Regel unter den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, sofern die Nutzung auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ausgelegt ist.
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