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Sie müssen handeln: Das bedeutet das neue OLG-Urteil für den Versand Ihrer elektronischen Rechnungen

Immer weniger Rechnungen werden heute noch ausgedruckt und per Post versendet. Spätestens seit der Einführung der E-Rechnung gehört die Papierversion – zumindest im B2B-Bereich – der Vergangenheit an. Aber wie sicher ist der Übertragungsweg per E-Mail eigentlich? Ein neues Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) befasst sich mit dieser Frage. Ich zeige Ihnen die Auswirkungen auf.

Timm Haase

04.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Warum es bei Rechnungen auf den Übermittlungsweg ankommt

Ausdrucken, eintüten, verschicken. So sah bis vor wenigen Jahren noch der Standardweg für den Versand von Rechnungen aus. Auch heute noch ist die Papierrechnung nicht ausgestorben. Allerdings hat sich mittlerweile der elektronische Weg als deutlich einfacher, schneller und kostengünstiger erwiesen.

Der einfachste Weg: Sie erzeugen eine Rechnung im PDF-Format und verschicken diese an die E-Mail-Adresse, die Ihnen Ihr Kunde genannt hat. Der große Vorteil dabei ist, dass über diesen Übermittlungsweg auch reine E-Rechnungsformate wie ZUGFeRD oder XRechnung als Datei versendet werden können. Doch wie geeignet ist der Versand von Rechnungen per E-Mail? Gar nicht, so das eindeutige Urteil des OLG vom 18.12.2024 (Az. 12 U 9/24).

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