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Sie holen sich Unterstützung durch einen selbstständigen Buchhalter? Aus diesem Grund darf dieser nicht alle Tätigkeiten für Sie übernehmen – auch wenn er es könnte!
Nicht immer verfügen Sie in Ihrem eigenen Unternehmen über die notwendige Personalstärke oder das erforderliche Know-how. Vielfach wird dann auf einen Steuerberater gesetzt, doch dieser kostet häufig eine Menge Geld. Günstiger sind in vielen Fällen (Lohn-)Buchhaltungsbüros, die durch bestens ausgebildete Buchhalter geführt werden. Doch bei diesen dürfen Sie nicht alle Aufgaben platzieren, wie ein aktuelles BFH-Urteil zeigt.
Timm Haase
05.08.2024
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2 Min Lesezeit
Was vor dem BFH verhandelt wurde
Eine GmbH ließ ihre Lohnbuchhaltung bereits seit rund 20 Jahren durch ein selbstständiges Buchführungsbüro erledigen. Zu den Tätigkeiten gehörte neben der reinen Lohnbuchführung auch die Lohnsteuer-Anmeldung.
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