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Sensationsurteil des BFH: In diesen Fällen kann Ihr Steuerbescheid jederzeit (!) geändert werden
Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil veröffentlicht, das mich staunen lässt: Ihr Steuerbescheid kann demnach jederzeit geändert werden, wenn Sie die Daten elektronisch an das Finanzamt übermittelt haben (BFH, Urteil vom 27.11.2025, Az. X R 25/22, veröffentlicht am 10.7.2025). Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Inhalt der Daten dem FA bereits bekannt war.
Markus Kahr
17.08.2025
·
2 Min Lesezeit
Ihr Steuerbescheid kann sowohl zu Ihrem Vorteil, als auch zu Ihrem Nachteil geändert werden
Im Urteilsfall des BFH hatte eine Steuerzahlerin ihre Steuererklärung mit allen erforderlichen Angaben an die Finanzverwaltung übermittelt. Ihre Renteneinkünfte hatte sie zutreffend angeben. Aus unbekannten Gründen fehlten diese im Einkommensteuerbescheid. Als der Rentenversicherungsträger die Höhe der Rente dem Finanzamt elektronisch mitteilte, änderte der Fiskus den Steuerbescheid. Die Rentnerin musste nachzahlen. Damit war die Frau nicht einverstanden und klagte. Sowohl das Finanzgericht als auch nun der BFH haben sich der Sichtweise des Fiskus angeschlossen.
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