Seit dem 1.1.2025 gilt ein Basiszinssatz von 2,27 %. Dieser lag zuletzt bei 3,37 %. Ist Ihr Kunde ein privater Verbraucher, rechnen Sie einen Zuschlag von 5 Prozentpunkten hinzu (§ 288 Abs. 1 BGB). Sie kommen so auf Verzugszinsen von 7,27 %. Bei Geschäften zwischen Unternehmern gilt dagegen ein Zuschlag von 9 Prozentpunkten und damit ein Verzugszinssatz von 11,27 %.
Wichtig: Ausgangsbasis für Ihre Berechnung ist Ihre Brutto-Forderung. Lediglich Istversteuerer stellen auf den Nettobetrag ab. Sie beginnen mit der Zinsberechnung am Tag nach der Fälligkeit und enden am Tag des Geldeingangs.