Im Koalitionsvertrag heißt es: „Ab dem 1. Januar 2027 wird eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro eingeführt. Gleichzeitig soll die bisherige Bonpflicht – also die Pflicht zur Belegausgabe – abgeschafft werden.“
Konkret bedeutet das, dass Unternehmer nicht mehr frei entscheiden können, ob sie Barumsätze durch eine Registrierkasse oder mithilfe einer offenen Ladenkasse aufzeichnen, bei der grundsätzlich keine Einzelaufzeichnungspflicht besteht, sondern die Tageseinnahmen vereinfacht dargestellt durch die Differenz zwischen Kassenendbestand und Kassenanfangsbestand ermittelt werden. Hier sieht der Gesetzgeber eine hohe Manipulationsanfälligkeit, die zu erheblichen Steuerausfällen führt.