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Registrierkassenpflicht ab 2027? Mit diesen Änderungen sollten Sie rechnen

Ab dem 1.1.2027 sollen laut Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100.000 € verpflichtet werden, ein zertifiziertes elektronisches Kassensystem zu nutzen. Diese Maßnahme soll den Steuerbetrug weiter eindämmen und knüpft damit an das bereits seit 2016 existierende Kassengesetz an, mit dem bei Registrierkassen technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) und die Belegausgabepflicht eingeführt wurden. Die sogenannte „offene Ladenkasse“ wäre damit Geschichte. Manipulationen durch falsche Aufzeichnung von Betriebseinnahmen sollen so verhindert werden.

Ann-Christin Hütte

20.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Im Koalitionsvertrag heißt es: „Ab dem 1. Januar 2027 wird eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro eingeführt. Gleichzeitig soll die bisherige Bonpflicht – also die Pflicht zur Belegausgabe – abgeschafft werden.“ 

Konkret bedeutet das, dass Unternehmer nicht mehr frei entscheiden können, ob sie Barumsätze durch eine Registrierkasse oder mithilfe einer offenen Ladenkasse aufzeichnen, bei der grundsätzlich keine Einzelaufzeichnungspflicht besteht, sondern die Tageseinnahmen vereinfacht dargestellt durch die Differenz zwischen Kassenendbestand und Kassenanfangsbestand ermittelt werden. Hier sieht der Gesetzgeber eine hohe Manipulationsanfälligkeit, die zu erheblichen Steuerausfällen führt.

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