Ein wesentlicher Aspekt des Gesetzes sind die zu erfüllenden Berichtspflichten, mit denen die Einhaltung der Vorgaben nach außen sichtbar gemacht werden soll. Spätestens 4 Monate nach Ende des Geschäftsjahres muss der Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermittelt und auf der eigenen Internetseite für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Eben diese Berichtspflichten stellen die betroffenen Unternehmen in der Praxis allerdings vor große Aufgaben, da sie einen enormen Verwaltungsaufwand verursachen.