Tax-News

Regierungsentwurf: Erleichterungen beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist es, die weltweite Durchsetzung von Menschenrechten sowie den Umweltschutz zu stärken. Dazu gilt das Gesetz bereits seit Anfang 2023 für Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die mehr als 3.000 Arbeitnehmer haben. Seit 2024 wurde der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern ausgeweitet.

Timm Haase

02.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Ein wesentlicher Aspekt des Gesetzes sind die zu erfüllenden Berichtspflichten, mit denen die Einhaltung der Vorgaben nach außen sichtbar gemacht werden soll. Spätestens 4 Monate nach Ende des Geschäftsjahres muss der Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermittelt und auf der eigenen Internetseite für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Eben diese Berichtspflichten stellen die betroffenen Unternehmen in der Praxis allerdings vor große Aufgaben, da sie einen enormen Verwaltungsaufwand verursachen.

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