Grundsätzlich gilt: Haben Sie eine Rechnung ausgestellt und stornieren Sie diese später, um eine neue Abrechnung auszugeben, müssen Sie alle Dokumente aufbewahren und buchen. Häufig kommt es zu Fehlern, da entweder die Stornierung oder die Buchung der neuen Rechnung nicht richtig erfolgen.
So buchen Sie bei Stornierung richtig:
Beispiel: Sie haben im April 2024 eine Rechnung (R-Nr. 111) über 10.000 € zzgl. 1.900 € USt ausgestellt. In der Rechnung haben Sie einen falschen Artikel abgerechnet. Dies fällt im Juni 2024 auf. Sie stornieren die Rechnung (Storno-R. 5) und erstellen eine neue, richtige Abrechnung (R-Nr. 160). Beide Dokumente (Stornierung und neue Rechnung) übersenden Sie an den Leistungsempfänger.