Prüfen Sie als Erstes, ob Sie von der E-Rechnungspflicht betroffen sind
Bevor Sie tiefer in die E-Rechnungspflicht einsteigen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihr Unternehmen überhaupt davon betroffen ist. Die E-Rechnungspflicht ist nämlich ein umsatzsteuerliches Thema und wird daher auch im UStG geregelt (§ 14 UStG). Eingeführt wurde sie durch das Wachstumschancengesetz 2024 zum 01.01.2025.
Sie müssen umsatzsteuerpflichtige Umsätze erhalten und ausführen
Grundsätzlich sind Sie als Unternehmer nach wie vor zur Ausstellung einer Rechnung (E-Rechnung oder sonstige Rechnung) verpflichtet, sofern der Umsatz steuerbar und nicht nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfrei ist.