Diese Dokumente sieht das Finanzamt als Rechnung an
Nicht alles, was im allgemeinen Geschäftsverkehr als „Rechnung“ bezeichnet wird, sieht auch das Finanzamt als „Rechnung“ an, die Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das Finanzamt richtet sich nach den umsatzsteuerlichen Regelungen. Daher erläutere ich Ihnen in diesem Beitrag,
- was eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist,
- worauf Sie achten sollten, wenn Sie Rechnungen ausstellen, und
- was Sie prüfen müssen, wenn Sie Rechnungen erhalten.
Auf diese Weise sind Sie bei Betriebsprüfungen, bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und bei Umsatzsteuer-Nachschauen auf der sicheren Seite. Gleichzeitig sparen Sie sich verärgerte Anrufe Ihrer Kunden oder nur teilweise bezahlte Rechnungen für vollständig erbrachte Leistungen.