Die Anforderungen für eine steuerliche Begünstigung von Betriebsveranstaltungen, insbesondere für den Vorsteuerabzug, sind hoch. Wie bei allen anderen Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier) gilt: Die Veranstaltung muss mit der unternehmerischen Tätigkeit in Verbindung stehen und darf somit nicht vorrangig dem privaten Vergnügen der Arbeitnehmer dienen.
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Planung eines betrieblichen Teamevents – wann Ihr Vorsteuerabzug in Gefahr ist
In vielen Unternehmen ist es gängig, jährliche Weihnachtsfeiern oder Teamevents beispielsweise zum Jahresabschluss
durchzuführen, um das Betriebsklima zu verbessern und den Zusammenhalt zu fördern. Ob ein gemeinsames
Essen im Unternehmen oder ein Ausflug zum Escape-Room – bestenfalls steht jedes Jahr ein anderes Event auf dem Programm. Die Dienstleistungen versprechen zwar viel Spaß und Teamgeist, sind jedoch meist auch kostspielig. Um so wichtiger ist es, dass Sie sich bei entsprechenden Planungen der steuerlichen Konsequenzen
bewusst sind und sich den Vorsteuerabzug sichern.