Tax-News

Pilot unterliegt in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht

Der Urteilsfall, den der BFH entscheiden musste, betrifft einen Piloten, der im Langstreckenflug eingesetzt wurde. Er hatte seinen Wohnsitz in der Schweiz. Sein Arbeitgeber hatte seinen Betriebssitz in Deutschland. Der Pilot war der Stadt zugeordnet, von dessen Flughafen aus seine Starts und Landungen im internationalen Luftverkehr erfolgten.

Markus Kahr

27.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Fluggesellschaft besteuerte den Arbeitslohn ganz normal

Der Arbeitgeber führte die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag an die Finanzverwaltung ab. Aufgrund des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz beantragte der Pilot beim deutschen Fiskus die Erstattung von zu viel einbehaltener Lohnsteuer.

Der Fiskus lehnte dies ab, Begründung: Bei den mehrtägigen Flugreisen handele es sich nicht jeweils um eine Arbeitseinheit. Bei Interkontinentalflügen seien Ruhezeiten vorgeschrieben. Tritt er diese an, endet auch die berufliche Tätigkeit des Piloten.

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