Eine Selbstanzeige ist der einzige Ausweg, um straffrei zu bleiben
Betroffene, die diese Offshore-Steueroasen gezielt dazu genutzt haben, Einkünfte aus Deutschland hinaus zu verlagern, müssen sich sputen, um straffrei zu bleiben. Noch ist die einzelne Tat nicht entdeckt und Sie haben die Gelegenheit, eine umfassende Selbstanzeige bei Ihrem Finanzamt einzulegen. Betroffen sind nicht nur Steuerzahler in NRW, sondern in ganz Deutschland und dem Ausland. Das IT-Kompetenzzentrum im LBF NRW bereitet diese Informationen derzeit auf und stellt sie anschließend den Behörden in den anderen Bundesländern sowie ausländischen Partnern zur Verfügung.