Wann Sie grundsätzlich die Umsatzsteuer schulden
Wenn Sie eine Rechnung für eine erbrachte Leistung oder Lieferung stellen, müssen Sie als Soll-Versteuerer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, selbst wenn Sie den Rechnungsbetrag noch nicht erhalten haben. Nur wenn Sie der Ist-Versteuerung unterliegen, zahlen Sie die Umsatzsteuer erst, wenn Sie das Rechnungsentgelt vereinnahmen. Als Soll-Versteuerer bedeutet dies für Sie: Sie treten also meist in finanzielle Vorleistung gegenüber dem Finanzamt und zahlen die Umsatzsteuer, ohne diese vom Kunden bereits erhalten zu haben. Bei liquiden Kunden ist dies kein großes Problem, denn je nach Zahlungsziel erhalten Sie das Geld innerhalb von 30 Tagen. Doch was, wenn der Kunde nicht solvent ist? Dann bleiben Sie auf der Umsatzsteuer sitzen – eine ungeplante finanzielle Mehrbelastung.