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Nutzen Sie diese neue Lohnsteuerbescheinigung für 2026

Am Ende eines jeden Jahres händigen Sie Ihren Mitarbeitern eine Lohnsteuerbescheinigung aus. Das Bundesministerium der Finanzen hat jetzt das Muster für die ausgedruckte Lohnsteuerbescheinigung 2026 am 29.8.2025 veröffentlicht (Az. IV C 5 - S 2533/00123/007/007, DOK COO.7005.100.3.12788985).

Markus Kahr

30.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Diese Angaben entfallen ab 2026

Als Arbeitgeber bescheinigen Sie die Beiträge zur Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung auf der Lohnsteuerbescheinigung für Ihre Mitarbeiter. Die Bescheinigung des bislang unter Nummer 28 tatsächlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung entfällt ab dem Jahr 2026 ersatzlos.

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