Vereinfachung 1: Die 1.000-€-Grenze
Sie müssen keine Berichtigung der Vorsteuer nach § 15a UStG vornehmen, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallende Vorsteuer den Betrag von 1.000 € nicht übersteigt (§ 44 Abs. 1 UStDV).
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