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Nutzen Sie diese 4 Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG

Ihr Finanzamt hat einige Regelungen zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs getroffen, die Ihnen einiges an Zeit sparen. Ich habe Ihnen hier die wichtigsten Vereinfachungen kurz und bündig zusammengestellt.

Jörg Wilde

02.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Vereinfachung 1: Die 1.000-€-Grenze

Sie müssen keine Berichtigung der Vorsteuer nach § 15a UStG vornehmen, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallende Vorsteuer den Betrag von 1.000 € nicht übersteigt (§ 44 Abs. 1 UStDV).

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