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Nutzen Sie die 40%ige Sonderabschreibung auf energetische bewegliche Wirtschaftsgüter

Die Bundesregierung hat ab dem Jahr 2024 die Sonderabschreibung nach § 7g EStG von 20 % auf 40 % erhöht. Für Sie hat das zur Folge, dass Sie bei einer Neuanschaffung oder Herstellung von energetischen Wirtschaftsgütern Ihren Gewinn und somit Ihre Steuerbelastung noch stärker mindern können.

Jörg Wilde

17.06.2024 · 2 Min Lesezeit

Sie können die Sonderabschreibung auf 5 Jahre nach Ihren Planungen verteilen

Sie können direkt im Jahr der Anschaffung/Herstellung 40 % der Sonderabschreibung in Anspruch nehmen, Sie können die 40 % aber auch auf zweimal 20 % oder fünfmal 8 % verteilen. Bei dem Prozentsatz für die Sonderabschreibung handelt es sich um einen absoluten Prozentsatz, den Sie auf das Jahr der Anschaffung/Herstellung sowie auf die 4 folgenden Wirtschaftsjahre nach Ihrer Entscheidung frei aufteilen können.

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