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Nur mit einem vollständigen Bewirtungsbeleg sichern Sie sich Ihren Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug

Ihren Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug aus einer Rechnung können Sie nur dann erhalten, wenn Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Bei meinem letzten Besuch in einer Gaststätte musste ich mir verwundert die Augen reiben, da hier einiges nicht passte. Doch der Reihe nach.

Markus Kahr

04.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Nur ein Beleg und 4 Kellnerzettel

Anhand der Überschrift werden Sie es wahrscheinlich schon ahnen, dass hier etwas nicht stimmt. Zusammen mit 3 Steuerberatern und einem weiteren Unternehmer treffen wir uns einmal im Monat zum Stammtisch. In der Gastronomie zahle ich – soweit es möglich ist – immer unbar, also mit Giro- oder Kreditkarte. Die Bedienung notierte unser Essen und unsere Getränke jeweils einzeln auf den jeweiligen Bierdeckeln.

Als ich die Frage, wer will mit Karte zahlen, mit „Ich“ beantwortete, nahm die Bedienung meinen Bierdeckel, verschwand an die Kasse und erfasste meine Bestellung. Sie händigte mir meine Rechnung aus und ich zahlte per Karte. Alle anderen Teilnehmer unseres Stammtisches zahlten bar. Keiner erhielt einen weiteren Beleg. Die Bedienung rechnete die Beträge auf einem Kellnerblock zusammen. Die Bierdeckel wurden anschließend vernichtet.

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