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Nicht vergessen: Ab dem 1.1.2026 steigen die Verdienstgrenzen für Ihre Mini- und Midijobber

Am 29.10.2025 hat die Bundesregierung die „Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung“ beschlossen und ist damit der Empfehlung der Mindestlohnkonferenz gefolgt. Der Anstieg des Mindestlohns von derzeit 12,82 € auf 13,90 € ab Januar 2026 hat aber nicht nur Auswirkungen auf das Gehalt Ihrer Mitarbeiter. Gleichzeitig steigen auch die Verdienstgrenzen Ihrer Mini- und Midijobber. Was Sie dazu wissen müssen.

Timm Haase

12.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Warum die Verdienstgrenzen steigen

Seit 2022 orientiert sich die für die Verdienstgrenzen bei Mini- und Midijobs maßgebliche Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. Gleichzeitig wird der geltende Mindestlohn für die Berechnung herangezogen. Das Ergebnis: Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigen zwangsläufig auch die Verdienstgrenzen.

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