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Neues BMF-Schreiben: Was steuerlich zu beachten ist, wenn Mitarbeiter ihre Elektrofahrzeuge auf Unternehmenskosten mit Strom aufladen
Es könnte alles so einfach sein, ist es aber nicht. So lässt sich (leider) das neue BMF-Schreiben vom 11.11.2025 (Az. IV C 5 – S 2334/00087/014/013) zusammenfassen, das sich mit der Zurverfügungstellung von Ladestrom durch den Arbeitgeber befasst. Ich habe für Sie ausgewertet, worauf es bei Lohnsteuer und Sozialversicherung ankommt und wo die Stolperfallen liegen.
Timm Haase
23.12.2025
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1 Min Lesezeit
Das gilt für Ihren Auslagenersatz
Stellen Sie Ihren Mitarbeitern einen E-Dienstwagen und laden diese das Fahrzeug z. B. zu Hause, können Sie Ihrem Personal einen sogenannten Auslagenersatz zahlen. Dieser ist nach § 3 Nr. 50 EStG steuer- und sozialabgabenfrei.
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