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Neues BMF-Schreiben: Was steuerlich zu beachten ist, wenn Mitarbeiter ihre Elektrofahrzeuge auf Unternehmenskosten mit Strom aufladen

Es könnte alles so einfach sein, ist es aber nicht. So lässt sich (leider) das neue BMF-Schreiben vom 11.11.2025 (Az. IV C 5 – S 2334/00087/014/013) zusammenfassen, das sich mit der Zurverfügungstellung von Ladestrom durch den Arbeitgeber befasst. Ich habe für Sie ausgewertet, worauf es bei Lohnsteuer und Sozialversicherung ankommt und wo die Stolperfallen liegen.

Timm Haase

23.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Das gilt für Ihren Auslagenersatz

Stellen Sie Ihren Mitarbeitern einen E-Dienstwagen und laden diese das Fahrzeug z. B. zu Hause, können Sie Ihrem Personal einen sogenannten Auslagenersatz zahlen. Dieser ist nach § 3 Nr.  50 EStG steuer- und sozialabgabenfrei.

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