Tax-News

Neues BMF-Schreiben: Was Sie bei USt-Voranmeldungen und Vorauszahlungsverfahren  2025 beachten sollten

Das BMF hat Mitte Dezember die neuen Vordrucke zur Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Anträge auf Dauerfristverlängerungen und Sondervorauszahlungen bekannt gegeben. Zudem weist das BMF-Schreiben auf weitere Einzelheiten hin, die Sie als Unternehmen beim Ausfüllen der Formulare beachten müssen. Die Einzelheiten erfahren Sie im Folgenden.

Ann-Christin Hütte

24.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Jährlich erfolgen in den Vordrucken zur Anmeldung von UStVA, aber auch den Steuererklärungen zu Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, Anpassungen aufgrund gesetzlicher Änderungen oder andere redaktionellen Verbesserungen. Als Monatszahler steht schon – ohne Antrag auf Dauerfristverlängerung – am 10.02.2025 der erste Termin zur Übermittlung Ihrer ersten USt-VA für das Jahr 2025 (Monat Januar) an. Für 2025 hat die Finanzverwaltungen die folgenden Vordrucke zur UStVA angepasst und mit BMF-Schreiben vom 9.12.2024 (Az. III C 3-S7344/19/10001:006) neu bekannt gegeben:

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