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Neue EU-Regeln: So will der Fiskus bei Vermietern Umsatzsteuerbeträge generieren

Die großen Vermietungsplattformen wie Airbnb oder Uber sind europaweit ins Visier der Finanzverwaltung geraten, denn hier entgehen dem Fiskus Millionen an Umsatzsteuerbeträgen. Der Rat der EU hat sich am 5.11.2024 geeinigt, wie der Umsatzsteuerausfall bekämpft und verhindert werden soll.

Markus Kahr

11.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Hoher Steuerfall bei Kurzzeitvermietungen und Taxifahrten

Auf Plattformen wie Airbnb oder Uber finden Sie hunderttausende Anbieter, die ihre eigenen 4 Wände für eine Kurzzeitvermietung zur Verfügung stellen oder die Mitnahme von Personen ermöglichen. Den Vermietern oder Taxifahrern ist oftmals gar nicht bewusst, dass für ihre Tätigkeit Umsatzsteuer anfällt. Dadurch entsteht ein unfairer Wettbewerb zwischen herkömmlichen Beherbergungs- und Beförderungsanbietern und jenen, die über Plattformen tätig sind.

Jetzt wird der Spieß umgedreht: Die Betreiber sind für die ­USt-Zahlungen verantwortlich

Nicht der einzelne Vermieter, sondern die jeweiligen Plattformen sind für die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer in den Fällen zuständig, in denen ihre Kunden die Umsatzsteuer nicht selbst zahlen. Damit müssen die Betreiber der einzelnen Plattform die Umsatzsteuerbeträge direkt bei ihren Kunden erheben und an die jeweiligen nationalen Steuerbehörden abführen.

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