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Neu aufgelegt: Seit dem 1.10.2024 können Sie sich diese Prämie für den Kauf eines E-Lastenrads sichern

Bereits 2021 gab es sie: die Prämie für den Kauf von E-Lastenrädern zur Unterstützung der Energiewende in Deutschland. Die schnell ausgeschöpfte Förderung wurde durch die Bundesregierung nun wieder neu aufgelegt. Seit Oktober können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie von bis zu 3.500 € je E-Lastenrad sichern. Ich fasse für Sie zusammen, was es zu beachten gilt.

Timm Haase

28.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Mit dieser Höhe können Sie rechnen

Sie erhalten für die Anschaffung eines E-Lastenrads bzw. eines Lastenanhängers mit elektronischer Antriebsunterstützung einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten zuzüglich Zubehör (z. B. Sicherheitsausstattung). Die Förderung ist begrenzt auf 3.500 € je E-Lastenrad.

Handels- und Steuerrecht sehen unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Behandlung von Zuschüssen vor. Im Handelsrecht haben Sie die Wahl, ob Sie den Zuschuss direkt von den Anschaffungskosten des E-Lastenrads abziehen und damit geringere Abschreibungen vornehmen oder einen Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz bilden, der analog zur Abschreibungsdauer des E-Lastenrads gleichmäßig ergebniswirksam aufzulösen ist.

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