Mit dieser Höhe können Sie rechnen
Sie erhalten für die Anschaffung eines E-Lastenrads bzw. eines Lastenanhängers mit elektronischer Antriebsunterstützung einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten zuzüglich Zubehör (z. B. Sicherheitsausstattung). Die Förderung ist begrenzt auf 3.500 € je E-Lastenrad.
Handels- und Steuerrecht sehen unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Behandlung von Zuschüssen vor. Im Handelsrecht haben Sie die Wahl, ob Sie den Zuschuss direkt von den Anschaffungskosten des E-Lastenrads abziehen und damit geringere Abschreibungen vornehmen oder einen Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz bilden, der analog zur Abschreibungsdauer des E-Lastenrads gleichmäßig ergebniswirksam aufzulösen ist.