Frage: Ich betreibe mehrere freie Tankstellen. Zu meinem Warensortiment gehören unter anderem auch E-Zigaretten und entsprechende Nachfüllmöglichkeiten. Einweg-Vapes, auffüllbare Vapes und die entsprechenden Liquids beziehe ich ausschließlich über meinen Großhändler. Jetzt erhielt meine Mitarbeiterin Besuch von 2 uniformierten Zollbeamten, bei denen einer sehr forsch auftrat und die Zollbanderolen der E-Zigaretten prüfen wollte. Auf die Bitte meiner Mitarbeiterin, sich auszuweisen, entgegnete er, dass er ja mit seiner Uniform klar als Zollbeamter zu erkennen sei. Er brauche sich nicht auszuweisen. Letztendlich hat der zweite Beamte die Situation beruhigen können und meiner Mitarbeiterin wurde der Ausweis sehr kurz vorgehalten. Ist das so korrekt?
Antwort: Das Vorgehen des Zollbeamten ist nicht korrekt gewesen. Die Uniform ist lediglich das äußere Erkennungsmerkmal, dass der Beamte im Dienst ist. Entscheidend ist allerdings sein Dienstausweis. Der Zollbeamte hätte die Situation leicht entspannen können, indem er Ihrer Mitarbeiterin seinen Ausweis gezeigt hätte. Ein kurzes Vorzeigen, ohne die Möglichkeit zu haben, den Namen zu lesen, ist natürlich nicht ausreichend.