Frage: In der Fernsehwerbung sehe ich immer wieder einen Spot des ehemaligen Kapitäns der Deutschen Fußballnationalmannschaft. Hiernach benötige ich für mein Unternehmen sofort eine Software, um die E-Rechnung erstellen zu können. Am besten schaffe ich die von ihm beworbene Software an. Ich bin der Auffassung, dass ich damit noch Zeit habe. Stimmt das oder bin ich falsch informiert?
Antwort: Sie sind absolut richtig informiert. Seit dem 1.1.2025 müssen Sie lediglich in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können. Erst ab dem 1.1.2027 bzw. 2028 trifft Sie als Unternehmen die Verpflichtung, für Ihre B2B-Umsätze E-Rechnungen ausstellen zu müssen. Beachten Sie folgende Grenzen: