Leserfrage

Muss ich eine Anzahlung schon bei Rechnungsstellung versteuern?

FRAGE: Unser Unternehmen ist Soll-Versteuerer und hat eine Anzahlungsrechnung für die Fertigung einer Maschine gestellt. Bevor mit der Herstellung begonnen wird, muss der Kunde eine Anzahlung leisten. Hierfür haben wir […]

Ann-Christin Hütte

02.09.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Unser Unternehmen ist Soll-Versteuerer und hat eine Anzahlungsrechnung für die Fertigung einer Maschine gestellt. Bevor mit der Herstellung begonnen wird, muss der Kunde eine Anzahlung leisten. Hierfür haben wir im August eine Rechnung gestellt, die Zahlung aber noch nicht erhalten. Müssen wir den Betrag laut Anzahlungsrechnung schon verbuchen und versteuern?

Antwort von Ann-Christin Hütte:

Nein, Sie müssen den Betrag noch nicht versteuern, obwohl Sie bereits eine Anzahlungsrechnung bzw. Zahlungsaufforderung übersandt haben. Bei Anzahlungen gilt: Haben Sie eine Anzahlungsrechnung gestellt, aber noch keine Leistung oder einen Teil der Leistung erbracht, müssen Sie den Betrag erst versteuern, wenn das Geld bei Ihnen eingeht. Anders verhält es sich, wenn Sie bereits einen Teil der Leistung erbracht haben und hierfür eine Abschlagsrechnung stellen. Dann müssen Sie bei Rechnungsstellung wie üblich als Soll-Versteuerer die Leistung der USt unterwerfen.

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