FRAGE: Wir sind ein deutsches, mittelständisches Unternehmen. Wie sollten wir am besten Kleinunternehmerrechnungen als Regelunternehmer verbuchen? Wir haben keinen Vorsteuerabzug aus der Rechnung, da keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden kann.
ANTWORT von Ann-Christin Hütte: Eigentlich können Sie ganz einfach vorgehen. Als vorsteuerberechtigtes Unternehmen buchen Sie die Rechnung eines Kleinunternehmers als reine Betriebsausgabe ohne Vorsteuerabzug. Eine Sache jedoch sollten Sie bei der Buchung beachten: Vermeiden Sie bei der Buchung, aus Versehen Automatikkonten mit automatischem Vorsteuerabzug anzusprechen, ohne die Vorsteuerbuchung vorher abzuwählen (z. B. durch den Steuerschlüssel). So können Sie vorgehen, um Buchungsfehler zu vermeiden: Wenn Sie mit Datev arbeiten, wählen Sie für steuerfreie Umsätze beispielsweise den Buchungsschlüssel 0. Das Programm berechnet dann keine Vorsteuer und erfasst den vollständigen Rechnungsbetrag als Nettoaufwand. So stellen Sie sicher, dass der Vorgang steuerlich korrekt in der Buchhaltung abgebildet wird.