Was Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei erstatten dürfen
Nahezu jede Zahlung, die Sie Ihren Mitarbeitern zukommen lassen, unterliegt dem Steuerabzug und der Sozialversicherungspflicht. Erstatten Sie Ihren Mitarbeitern die Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstanden sind, so können Sie dies steuerfrei tun. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Ihr Mitarbeiter Ihnen eine Reisekostenabrechnung vorlegt.