Frage: Ich bin Inhaber eines Juweliergeschäfts mit mehreren Standorten. Wir verkaufen hochpreisigen Schmuck und auch hochpreisige Uhren. Müssen wir die Identität unserer Kunden erfassen, wenn sie bei uns einkaufen? In einigen Fällen kommt es vor, dass ein Kunde eine Uhr anzahlt und ein paar Monate später die Restzahlung leistet. Im Kollegenkreis wird dies in anderen Juweliergeschäften sehr unterschiedlich gehandhabt.
Antwort: Als Juwelier müssen Sie das Geldwäschegesetz (GwG) beachten. Sie sind ein sogenannter „Güterhändler“. Jeder, der gewerblich mit hochwertigen Gütern (z. B. Schmuck, Uhren, Edelmetallen) handelt, fällt darunter.