Leserfrage

Lohnsteuer-Außenprüfung: Wie gehen wir mit der in zu geringer Höhe abgeführten Steuer um?

Frage: Ende 2024 hat bei uns im Unternehmen eine Lohnsteuer-Außenprüfung stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass wir für 2 Mitarbeiter die Lohnsteuer falsch berechnet und daher in zu geringer Höhe einbehalten und abgeführt haben. Ein entsprechender Haftungsbescheid gegen unser Unternehmen liegt vor. Wir würden die betroffenen Arbeitnehmer ungern mit dieser Nachzahlung belasten und stattdessen die Steuer übernehmen. Spricht aus Ihrer Sicht etwas gegen dieses Vorgehen?

Timm Haase

22.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Ende 2024 hat bei uns im Unternehmen eine Lohnsteuer-Außenprüfung stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass wir für 2 Mitarbeiter die Lohnsteuer falsch berechnet und daher in zu geringer Höhe einbehalten und abgeführt haben. Ein entsprechender Haftungsbescheid gegen unser Unternehmen liegt vor. Wir würden die betroffenen Arbeitnehmer ungern mit dieser Nachzahlung belasten und stattdessen die Steuer übernehmen. Spricht aus Ihrer Sicht etwas gegen dieses Vorgehen?

Antwort: Nicht immer richten sich Lohnsteuer-Forderungen gegen Arbeitnehmer. Dem Finanzamt steht es tatsächlich frei, Sie als Arbeitgeber für die nicht entrichteten Lohnsteuerbeträge in Haftung zu nehmen. Viele Unternehmen stehen dann vor der Frage, ob sie ihr Personal mit dieser Nachzahlung verärgern wollen.

Grundsätzlich gilt: Sie als Arbeitgeber dürfen die Lohnsteuer übernehmen. Dabei muss Ihnen aber bewusst sein, dass dadurch ein geldwerter Vorteil für Ihre beiden Arbeitnehmer entsteht, der ebenfalls steuerpflichtig ist.

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